Gesunde Zähne und ein schönes Lächeln gibt es nicht zum Nulltarif. Das wissen auch die Verbraucher, die schon seit Jahren kräftig zur Kasse gebeten werden, wenn es um Zahnersatz oder Zahnarztleistungen geht, die von der gesetzlichen Krankenkasse entweder gar nicht oder nur teilweise erstattet werden. Jetzt wird es noch teurer. Seit Januar 2012 gilt die neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Die gesetzlichen Kassen zahlen nur noch die Regelversorgung, was bedeutet, dass gesetzlich Versicherte ab sofort noch tiefer in die Tasche greifen müssen. Im Durchschnitt sind die Kosten für Leistungen, die von den Patienten als Eigenanteil erbracht werden müssen, um sechs Prozent gestiegen. Noch härter trifft es jedoch die Privatpatienten. Für sie steigen die Zahnarztkosten um bis zu 20 Prozent. Die Zahnärzte können durch die neue GOZ auf jede Leistung, die über die Grundversorgung hinausgeht, einen satten Aufschlag erheben. Dies bedeutet, dass Kronen, Brücken und Zahnprothesen deutlich teurer werden. Wie viel der einzelne Versicherte letztlich bezahlen muss, wird unterschiedlich sein. Der Verband der gesetzlichen Krankenkassen rechnet allein bei Vollkronen mit Mehrkosten für den Patienten von 74 Euro. Die Kosten für Teleskopkronen verdoppeln sich sogar.
Wie kommt es zu den unterschiedlichen Preisen?
Zahnärzte müssen sich grundsätzlich an die GOZ und bei Einzelleistungen an einen bestimmten Satz halten. Sie haben jedoch die Option, diese Kosten in Abhängigkeit von dem jeweiligen Schwierigkeitsgrad zu erhöhen. Jeder beliebige Satz kann sich also um das 1 bis 3,5-fache erhöhen. Der Vergleich von verschiedenen Kostenvoranschlägen gewinnt somit an Bedeutung. Darin ist dann auch der angewendete Faktor ersichtlich. Ist ein teurer Zahnersatz nötig, sollte man die Vergleichsmöglichkeiten im Internet nutzen und mindestens noch eine zusätzliche Meinung einholen.
Aus all dem folgt, dass eine Zahnzusatzversicherung wichtiger denn je ist!
Für Menschen ohne Zahnzusatzversicherung ist es höchste Zeit über eine solche nachzudenken. Wer später möglicherweise auf die “Dritten” angewiesen sein wird, sollte entweder schon jetzt anfangen darauf zu sparen oder besser eine Zahnzusatzversicherung abschließen, um die Kosten, die mit dem teuren Zahnersatz einhergehen, weitestgehend abzudecken. Wer bereits dahingehend versichert ist, sollte die Vertragsbedingungen überprüfen und bei einer Anhebung der Versicherungsbeiträge das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen.
Die beste Empfehlung ist die Zahnzusatzversicherung beim Testsieger!
In unserem Portal haben es die Verbraucher leicht, einen Versicherungsvergleich zu machen. Die Zahnzusatzversicherer werden mit ihren Leistungen und Preisen vorgestellt. Wer hier eine Zahnzusatzversicherung abschließt, der kann auch in Zukunft über die gestiegenen Kosten nur lächeln, weil er Vorsorge betrieben hat, die sich später auszahlt.
Testergebnisse von Stiftung Warentest
Aus fast 150 getesteten Zahnzusatzversicherungen ergaben sich 33 mit der Bewertung “Sehr gut”. 23 erhielten für ihre angebotene Leistung allerdings nur die Note “ausreichend”. Schließen Sie einen Vertrag bei einem Zahnzusatzversicherung Testsieger ab, werden Ihnen, sollten Sie später einmal ein Implantat benötigen, drei Viertel der Gesamtkosten erstattet. Hingegen haben gesetzlich Versicherte ohne Zahnzusatzversicherung 80 Prozent der Gesamtkosten selbst zu finanzieren. Sie können bei uns die passende Zahnzusatzversicherung aus dem Kreis der besten Versicherer finden. Tragen Sie einfach Ihr Alter und Geschlecht in unseren Zahntarifrechner ein und er errechnet Ihnen reale Tarifbeispiele und erstellt Ihnen eine Übersicht über die Konditionen der Testsieger. Danach können Sie unter den Anbietern nach dem für Sie passenden Preis-Leistungs-Verhältnis wählen.
Durch eine rechtzeitige Vorsorge einiges an Geld sparen!
Bei der Zahnzusatzversicherung ist es so, dass es nicht lohnt, die Versicherung erst abzuschließen, wenn eine Behandlung mit Zahnersatz ansteht. Eine Versicherung wird nicht zahlen, wenn der Zahnarzt mit der Behandlung bereits beginnen will. In solch einem Fall wäre die Leistung komplett vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Bei fast allen Versicherern sind Wartezeiten einzuhalten und in den ersten Versicherungsjahren gibt es nur begrenzte Leistungen. Bei den Wartezeiten wird im Vertrag genau festgelegt, bis zu welchem Zeitpunkt die Versicherung noch nicht leistet. Normalerweise betragen die Wartezeiten acht Monate für Zahnersatz. Für andere Behandlungen variieren die Wartezeiten. Außerdem gibt es oft Höchstgrenzen für die Leistungen in den Tarifen der meisten Zahnzusatzversicherungen. Der Höchstbetrag ist jahresbezogen festgelegt. Diese Begrenzung entfällt erst nach einer Laufzeit der Versicherung von mindestens vier oder acht Jahren. Unser Tarifrechner zeigt Ihnen anschaulich, wie viel Geld gespart werden kann, wenn die Zahnzusatzversicherung bereits in jungen Jahren abgeschlossen wird, wo an Zahnersatz eigentlich noch kein Gedanke verschwendet wird. In Abhängigkeit vom eigenen Budget kann auch die Wahl eines Versicherers aus der Bewertungskategorie “Gut” empfehlenswert sein. Diese gibt es schon für Beiträge von unter 25 Euro.
Beachten Sie, dass nur was jetzt gesund ist versichert werden kann. Denken Sie bei Ihrer Zahnzusatzversicherung heute schon an später, damit Sie mit Ihrem Zahnersatz bei den Kosten dann auch noch Lachen können.
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